vorbeugender Brandschutz

Bei bestimmten Veranstaltungen und Anlässen mit erhöhter Brandgefahr wird eine Brandsicherheitswache eingerichtet, um im Gefahrenfall sofort eingreifen zu können.
Verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter oder der Betreiber der Einrichtung, diese müssen, falls erforderlich, auch eine Brandsicherheitswache einrichten.
Da nicht alle Veranstalter in der Lage sind eine Brandsicherheitswache selbst zu organisieren, ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Brandsicherheitswache von der örtlichen Feuerwehr gestellt wird.
Um dies frühzeitig planen zu können, ist seitens des Veranstalters das unten stehende Infodatenblatt, sowie der Antrag auf Brandsicherheitswache mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgefüllt und unterschrieben an die Feuerwehr Pulheim zu senden.

Weitere Details zum Thema Brandsicherheitswache entnehmen Sie bitte dem folgenden Infoflyer.

Grundlage für die Berechnung der anfallenden Gebühren einer Brandsicherheitswache ist die Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim.


Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau dient dem Zweck, präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen und der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen.
Die Brandverhütungsschau ist nach den Vorgaben der nachfolgenden Satzung gebührenpflichtig:

 

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Download:                                                                               

 Infodatenblatt Brandsicherheitswache           download_pdf.png
 Antrag Brandsicherheitswache          download_pdf.png
 Satzung über den Kostenersatz        download_pdf.png

 

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